Kamine bei KfW 40 Häusern wieder zulässig.
00.00.0000

KfW-Förderbank akzeptiert wieder Kaminöfen im Neubau

Die bundeseigene KfW-Förderbank hat ihr generelles Kaminofen-Verbot jetzt teilweise aufgehoben: Die Kreditprogramme 297 und 298 (Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude) erlauben neuerdings wieder den Einbau von Einzelraumfeuerstätten.

Bis vor kurzem schlossen die KfW-Programme unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (KFN) durch ein generelles Verbot von Biomasseheizungen auch den Einbau eines Kaminofens aus. Diese Regelung ist jetzt zugunsten neuer Konditionen gefallen. Und die finden sich im Kleingedruckten der Antworten auf die häufigsten Fragen: „In klimafreundlichen Gebäuden ist der Einbau von mit Biomasse betriebenen Einzelfeuerstätten zulässig, wenn diese nicht in der Berechnung des Effizienzhauses berücksichtigt werden. Bei den Einzelfeuerstätten handelt es sich in der Regel um handbeschickte Kaminöfen, die nicht in den Heizkreislauf des Gebäudes eingebunden sind.“ Aber: Die Kosten für den Einbau solcher Kaminöfen sowie für deren Schornsteine sind nicht förderfähig. Jedoch ist der Einbau ist bei allen laufenden Projekten möglich, für die bereits ein Antrag gestellt, jedoch noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde.
AKZEPT Haus GmbH
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf, Altlandsberger Chaussee 128
Telefon: 033439-50030


Ihr Partner für massiv und individuell gebaute
Ein- und Mehrfamilienhäuser in Berlin & Brandenburg