Die Effizienzhaus-Stufe 40 bezieht sich auf die Energieeffizienzklasse. Wenn ein Gebäude diese Stufe erreicht und zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt, kann dafür eine Förderung beantragt werden. Die Kennzahl 40 gibt an, dass das Effizienzhaus lediglich 40 % der Primärenergie im Vergleich zu einem Referenzgebäude (nach dem Gebäudeenergiegesetz) benötigt. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust nur bei 55 % des Referenzgebäudes. Dadurch ist der bauliche Wärmeschutz um 45 % verbessert.
Damit unterliegen diese Häuser den Kriterien der KfW für stattlich Förderungen. Dabei gibt es zwei Förderstufen mit verschiedenen Höchst¬beträgen für den Kredit: Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Neue Förderung ab 01.03.2023
Mehr Zuschüsse für klimafreundlichen Neubau (KFN)
Ab dem 01.03.2023 können Förderungen für den Neubau klimafreundlicher und energieeffizienten Wohngebäude beantragt werden können.
Hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Folgende Stufen werden gefördert:
Förderung - Zinsgünstige Kredite:
Zinsbeispiel 30.08.2023: 1,7 % p.a. Sollzins und 1,71 % effektiver Jahreszins bei 25 Jahren Laufzeit, einem tilgungsfreien Anlaufjahr und 10 Jahren Zinsbindung